Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 2024)

§1 Geltungsbereich

  • Der Veranstalter ist Sebastian Oliva mit Sitz in Berlin, im Folgenden der Veranstalter genannt.
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer der Silvesterfeier auf Burg Breuberg sowie allen damit zusammenhängenden Leistungen des Veranstalters.

§2 Vertragsabschluss und Rücktrittsrecht

  • Der Vetrag kommt mit dem Absenden des Anmeldeformulars auf https://www.silvester-feste-feiern.de/anmelden seitens des Teilnehmers und der per E-Mail versandten vorläufigen Anmeldebestätigung seitens des Veranstalters zustande.
    Voraussetzung für eine Teilnahme an der Veranstaltung ist eine korrekte Anmeldung, welche bis zum Anmeldeschluss ordnungsgemäß eingegangen sein muss.
  • Nach Zugang der Anmeldebestätigung ist der Teilnahmebeitrag sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Es gilt das Datum des Eingangs der Zahlung beim Veranstalter. Der Teilnehmer ist zur Vorleistung verpflichtet. Kommt der Teilnehmer in Verzug, kann der Veranstalter nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  • Die Zahlung des Teilnahmebeitrags erfolgt grundsätzlich als Banküberweisung (Kontodaten werden in der Anmeldebestätigung bekannt gegeben. Im Verwendungszweck ist unbedingt anzugeben, für welchen Teilnehmer die Zahlung ist.). Sollten ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters bei diesen Zahlungsarten Kosten entstehen (Bankgebühren), werden diese vom Teilnehmer getragen.
  • Anmeldungen in Namen und Rechnung eines Dritten sind nicht möglich. Ausgenommen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter bei minderjährigen Teilnehmern.

§3 Minderjährige Teilnehmer und Aufsichtspersonen

  • Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
  • Teilnehmer unter 16 Jahren benötigen eine Aufsichtsperson. Die Aufsichtsperson muss mindestens 21 Jahre alt sein. Jede Aufsichtsperson darf nur einen weiteren Teilnehmer beaufsichtigen und muss das Einverständnis des Erziehungsberechtigten haben. Für die Aufsichtsperson und /oder den Erziehungsberechtigten bedarf es einer eigenen Anmeldung. Aufsichtspersonen haften für ihre zu betreuenden, minderjährigen Teilnehmer. Sie haben diesen gegenüber eine erhöhte Aufklärungs-, Überwachungs- und Fürsorgepflicht hinsichtlich der Einhaltung von sicherheitsrelevanten oder in diesen AGB aufgeführten Verboten und Weisungen.
  • Teilnehmer unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten am Fest teilnehmen.

§4 Haftung des Veranstalters

  • Der Teilnehmer ist für sein Eigentum selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für verlorenes oder von Dritten entwendetes, bzw. beschädigtes oder zerstörtes Eigentum des Teilnehmers, außer dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden.
  • Schadenersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und vertraglicher Nebenpflichten sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine Vertreter, seine Erfüllungsgehilfen oder andere von ihm beauftragte Personen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  • Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind, soweit rechtlich möglich und zulässig, auf den Ersatz des vorhersehbaren Schaden beschränkt.

§5 Haftung des Teilnehmers

  • An- und Abreise, sowie der gesamte Aufenthalt erfolgen in eigener Verantwortung.
  • Der Teilnehmer haftet für Schäden am Gebäude, an den Räumen oder am Inventar, die durch den Teilnehmer selbst verursacht werden.
  • Für Schäden jeglicher Art, die von einem oder mehreren Teilnehmern verursacht werden, haften der oder die Verursacher unmittelbar, d.h. der Veranstalter oder geschädigte Dritte können Ersatz des entstanden Schadens von dem Verursacher verlangen.

§6 Verhalten des Teilnehmers und Sicherheitsbestimmungen

  • Den Anweisungen des Veranstalters, seines Vertreters, seiner Erfüllungsgehilfen und anderer von ihm beauftragten Personen sowie dem Personal der Herberge ist Folge zu leisten.
  • Das Mitbringen von jeglicher Art von Tieren zum Veranstaltungsort ist ausdrücklich untersagt.
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden, bzw. zu unterlassen. Insbesondere zählt dazu das Klettern an Mauern, Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, Rauchen auf den Zimmern und in der gesamten Burg mit Ausnahme des Burghofes und der Burgschenke, sowie Drogen- und übermäßiger Alkoholkonsum. Das Mitführen von Laserpointern, u.ä. ist untersagt. Außerdem ist der Teilnehmer verpflichtet, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren (Notausgänge, Verbotszeichen usw.).
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich an das zum Zeitpunkt des Festes gültige Waffengesetz zu halten. Das bedeutet, dass selbst bei Verkleidungs- bzw. Gewandungszwecken darauf zu achten ist. Die aktuelle Version kann online beim Bundesministerium des Innern eingesehen werden.
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, über einen vollständigen Impfschutz gegen Corona zu verfügen. Ein Nachweis beim Einchecken ist vorzuweisen. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann, muss einen entsprechenden Attest vorlegen, sowie einen negativen Corona-Test beim Check-In vorweisen.

§7 Unterkunft

  • Die Unterkunft ist die Jugendherberge Burg Breuberg. Die Hausordnung des deutschen Jugendherbergsverbands (https://www.jugendherberge.de/fileadmin/landesverbaende/hessen/agb/djh-hessen-reisebedingungen.pdf) haben neben dieser AGB volle Gültigkeit.
  • Es ist untersagt, mit oder in Rüstungen, Teilen davon oder rüstungsähnlichen Gegenständen die Betten der Herberge zu nutzen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit dem Mobiliar pfleglich umzugehen und nicht berechtigt, es ohne vorherige Absprache mit dem Veranstalter über das normale Maß hinaus zu nutzen.
  • Die Unterbringung kann grundsätzlich in geschlechtergemischten Zimmern aller Altersgruppen erfolgen. Bei besonderer Anfrage durch den Teilnehmer wird sich der Veranstalter bemühen, dem Teilnehmer den Wunsch nach einer Unterbringung in einem reinen Männer- oder Frauenzimmer oder zusammen mit einem genannten Partner innerhalb des vom Teilnehmer gewählten Angebots zu erfüllen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

§8 Programmablauf

  • Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Veranstaltungen im Einzelfall und aus wichtigem Grund zu streichen oder zu verändern. Für den Programmablauf übernimmt der Veranstalter keine Gewähr.

§9 Ton-, Film- und Videoaufnahmen

  • Alle Rechte, insbesondere der gewerblichen Vermarktung an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen sowie anderer audio- und/oder visueller Medien bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Aufnahmen von seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
  • Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach dem Bearbeiten, ist nur mit vorherigem, schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
  • Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, sich ggf. von Teams des öffentlich-rechtlichen oder privaten Rundfunks und Fernsehens und/oder anderer Medien filmen, fotografieren oder sonst wie bild- und/oder tontechnisch aufnehmen zu lassen. Wünscht ein Teilnehmer Gegenteiliges, so muss er sich von den Dreh- und Aufnahmeorten fernhalten.

§10 Rücktrittsrecht des Teilnehmers

  • Ein vertragliches Rücktrittsrecht besteht nicht.
  • Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund besonderer Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters. Teilnahmeplätze sind grundsätzlich nicht übertragbar. Sollte dem Teilnehmer seine Verhinderung bis 2 Wochen vor der Veranstaltung bekannt sein, kann er unter Nennung und beigelegter Anmeldung eines Ersatzteilnehmers seine Teilnahme stornieren. Eine solche Regelung wir erst mit schriftlicher Bestätigung des Veranstalters gültig. In allen anderen Fällen geht der Teilnahmebeitrag als Spende dem Veranstalter zu.

§11 Rücktrittsrecht des Veranstalters

  • Wird der festgelegte Teilnahmebeitrag nicht gemäß Punkt 2/3. fristgerecht überwiesen, so ist der Veranstalter zum Rücktritt berechtigt
  • Ferner ist der Veranstalter berechtigt, aus sachlich gerechtigtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
    - höhere Gewalt oder andere vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vetrages unmöglich machens
    - sich der Teilnehmer mit falschen oder irreführenden Daten anmeldet
    - Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen und/oder die Punkte aus §6 verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages hat.
  • Bei einem berechtigten Rücktritt des Veranstalters entsteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Schadensersatz.

§12 Schlussbestimmungen

  • Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
  • Die Wirksamkeit dieser AGB bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB unberührt